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Veranstaltung

Parrmanns Kohlparties 2025

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Kohlparty-Termine 2025:

15.02. | 22.02. | 01.03.

Die Kohlparties 2025 stehen vor der Tür und wir freuen uns darauf, mit Euch zu feiern!

Die Parties beginnen um 18 Uhr und wir tanzen und feiern bis 0.30 Uhr. Euch erwartet eine großartige Atmosphäre mit Musik, Spaß und leckerem Essen.
Unsere Kohlpartys beinhalten eine Getränkepauschale bis 1.00 Uhr – also könnt ihr euch sorgenfrei auf das Feiern konzentrieren.
Zwei DJs werden den Saal mit den besten Beats füllen und dafür sorgen, dass die Stimmung auf dem Höhepunkt bleibt. Und als besonderes Highlight bieten wir euch die Möglichkeit, ein 10-Liter-Bierfass direkt an eurem Tisch zu haben, damit ihr selbst zapfen könnt!
Das Beste kommt noch: Unser All-Inclusive-Paket beinhaltet nicht nur Getränke, sondern auch köstliche Speisen, die euch den Abend versüßen werden.

Bitte beachtet: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Nutzt dazu bitte unsere Formular unten auf dieser Seite.

Speisen

Grünkohl, Kasseler, Bregenwurst, Mettenden, geräucherter Bauchspeck, Pinkelwurst, Salzkartoffeln, Senf… am Tisch serviert

Alternativen

  • Paprika- oder Jägerschnitzel mit Pommes (bitte spätestens drei Tage vorher bestellen)
  • Gemüse-Curry

Getränke

  • Herforder vom Fass, alkohlfreies Warsteiner und Alster
  • Wasser medium und still
  • Cola, Cola light, Cola zero, Mezzo mix
  • Auenwald Limonade Zitrone und Orange
  • Apfelschorle, Schweppes Tonic, Bitter Lemon, Ginger Ale, Energy
  • Secco, Rot- und Weißwein, Aperol Spritz
  • Strothmann Korn, Springer Urvater, Wodka Gorbatschow, Bacardi, Havana, Ballantines, Gordons Gin, Pernot, Jägermeister, Berliner Luft, Berentzen …die bunte Mischung, Hubis, Quzo, Sambucca, Hausschnaps

Info

Wir behalten uns vor, Tische nach dem Essen abzubauen. Bitte informiert uns, wenn Ihr während der Veranstaltung einen festen Sitzplatz behalten möchtet.

Datum

15.02.2025
22.02.2025
01.03.2025

Einlass

18.00 - 1.00 Uhr
DJ bis 0.30 Uhr

Kosten

€ 68,90 pro Person
Anmeldung erforderlich!

Veranstaltungsort

Im Saal & Kornspeicher von Parrmann – Hotel & Restaurant

Bezahlung

Die Bezahlung der Karten muss bis zu 6 Wochen vor der jeweiligen Party erfolgen, ansonsten ist die Reservierung hinfällig.

Bei Absagen 3 Wochen vor der jeweiligen Party erfolgt die komplette Rückerstattung des Kartenpreises.

Bezahlung der Karten per Überweisung oder vor Ort mit Angabe der buchendenen Person oder Gruppennamen und dem entsprechenden Datum.

Kontoverbindung:
Hotel und Restaurant Parrmann, Marko Werth
Sparkasse Nienburg
DE66 2565 0106 0036 3617 49
Verwendungszweck: Datum der Kohlparty, Name der Gruppe bzw. der reservierenden Person.

Die Karten können während der Öffnungszeiten oder direkt am Tag der Kohlparty abgeholt werden.

6 Wochen vor der Veranstaltung müssen die Karten bezahlt werden.
Bei Absage zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgt die komplette Rückerstattung – danach ist KEINE Rückerstattung mehr möglich.

Reservierung

Bitte gib deine E-Mail ein, sodass wir in Kontakt bleiben können.
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.